Regelkonforme Prüfdienstleistungen (BetrSichV, MPG, ArbStättV)
Zuverlässig, flexibel und professionell.

Geprüft zu Ihrer Sicherheit.
Teamgeist und Einsatz vor Ort.
Mit einem breiten Spektrum an Qualifikationen unserer Prüftechniker / Elektrofachkräfte bieten wir Ihnen eine Basis höchster Qualität. Unser Selbstverständnis ist es, sämtliche Prüfungstätigkeiten normen- und vorschriftsgerecht umzusetzen und strukturiert abzubilden. Ob die Prüfung und Erfassung von elektrischen Arbeitsmitteln, technischer Anlagen & Betriebsmittel, Gefährdungsbeurteilungen oder die ganzheitliche Koordination und Durchführung von Sachverständigenprüfungen gem. PrüfVO spielt dabei keine Rolle. ambrosia ist für Sie da.
Zuverlässig und Punktgenau.
Befähigtes Personal gem. TRBS der ambrosia.
ambrosia zählt zu den bundesweit agierenden Marktführern für qualitativ hochwertige, regelkonforme Prüfdienstleistungen gem. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Technische Regeln der Betriebssicherheit (TRBS), Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR), DGUV Vorschrift 3/Vorschrift 4 (ehemals: BGV A3) sowie DIN VDE. Für Instandsetzungsarbeiten sind wir in der Handwerksrolle Ostwestfalen zu Bielefeld eingetragen und beim Netzversorger (Westfalen Weser) registriert.
Während unseres branchenübergreifenden Einsatzes berücksichtigen wir Ihre individuellen Bedürfnisse, garantieren einen reibungslosen Ablauf ohne Störungen Ihres Tagesgeschäftes und prüfen vor/während/außerhalb Ihrer üblichen Geschäftszeiten – individuell auf Sie zugeschnitten (24/7). Wir setzen ausschließlich befähigte Personen gem. TRBS ein. Dafür werden unsere Mitarbeiter regelmäßig in sämtlichen Bereichen vollumfänglich qualifiziert und kontrolliert, wie z. B. für die Erst- und Wiederholungsprüfung von Energieversorgungsanlagen (ab NSHV …) , Erste Hilfe-Ausbildung, Arbeiten unter Spannung (AuS), Arbeitsmedizinische Untersuchung (G25), thermographische Analyse, Anwendung von CAD- und Prüfsoftware. Nachweise werden nach Beauftragung zur Verfügung gestellt.
Die Prüfer sind mit kalibrierten Messmitteln und professioneller Dokumentations-/Inventarisierungs-Software (MEBEDO-ELEKTROmanager, Loy & Hutz visual FM, Safetytest) ausgestattet. Dadurch ist eine reibungslose, softwarekonforme Datenübergabe an diese Systeme gewährleistet. Sollten Sie keine Software einsetzen, steht Ihnen zum Datenabruf (Protokolle, Mängellisten etc.) unsere ambrosia Cloud zur Verfügung.
Prüfungen elektrischer ortsveränderlicher & ortsfester Betriebsmittel
BetrSichV, ArbStättV, TRBS, ASR, DGUV Vorschrift 3, Vorschrift 4, DIN VDE
Die Praxis zeigt, dass in vielen Betrieben der Prüfpflicht ortsfester Anlagen und Maschinen sowie ortsveränderlicher elektrischer Arbeits- und Betriebsmittel zwar Rechnung getragen wird, jedoch die eingesetzten Fachfirmen nicht über die notwendigen Kenntnisse verfügen, eine gesetzeskonforme Prüfung gem. BetrSichV zu liefern. Zudem herrscht viel Unsicherheit bezüglich der Prüffristen, der erforderlichen Qualifikation des Prüfpersonals und der regelkonformen Dokumentation. Siehe auch DGUV Information 203-072.
Im Ergebnis wird leider viel zu häufig Geld für eine schlechte Prüfleistung ausgegeben, das man sich hätte sparen können. Mit der ambrosia sind Sie auf der sicheren Seite. Wir werden von einschlägig bekannten Sachverständigen und branchenübergreifenden Kunden bundesweit, für folgende Prüfungen, empfohlen:
- ortsveränderliche elektrische Arbeits- und Betriebsmittel
- ortsfeste elektrische Energieversorgungsanlagen
- Maschinen/Produktionsanlagen
- Lichtbogenschweißeinrichtungen
- Stromerzeuger
- Tür- und Tortechnik (Elektrik)
- Lichtrufanlagen
- Stromtankstellen
- Photovoltaikanlagen
- Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
- Thermographische Untersuchung
Kundenbeispiel
VHV Versicherungen
Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
BetrSichV, ArbSchG
Leider besteht immer noch eine große Unsicherheit bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. So werden häufig die Beurteilungen gem. ArbSchG und die der BetrSichV durcheinandergewürfelt. Die BetrSichV fordert sowohl eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung (GBU) zur Prüffristenermittlung, als auch eine befähigte Person nach TRBS 1203 für die Durchführung der Prüfungen. Gefährdungsbeurteilung bedeutet: Gefährdungen zu ermitteln, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst verbunden sind, bzw. am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden. Dementsprechend werden Maßnahmen zur Gegenabwehr sowie sinnvolle Prüffristen und Prüfumfänge gemeinsam mit unseren verantwortlichen Elektrofachkräften, Fachkräften für Arbeitssicherheit und befähigtem Personal festgelegt.
Unsere Leistungen:
- Objektbezogene Gefährdungsbeurteilung gem. § 3 Abs. 6 BetrSichV (Prüffristen)
- Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 ArbSchG
Kundenbeispiel
Stadtwerke Herford GmbH
Lesen Sie dazu den aktuellen Kundenbericht.
Prüfungen von Tür- und Tortechnik
ArbStättV, ASR
Warum ist vorbeugender Brandschutz so wichtig? „Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“ Quelle: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen 5K 1012/85 vom 14.11.1985. Der Unternehmer ist für den Brandschutz in seinem Betrieb verantwortlich. Er ist auch dafür verantwortlich, dass die baulichen Anlagen insbesondere auch instandgehalten werden, damit der Entstehung von Schadensfeuern vorgebeugt wird. Dies gilt zum Schutz der Arbeitnehmer und dem Schutz der Sachgüter. Hierbei unterstützen wir Sie mit folgenden Leistungen:
- Überprüfung von Tür- und Tortechnik, Prüfung von:
- Brand-, Rauchschutztüren
- Brand-, Rauchschutzschiebetüren
- Brand-, Rauchschutztore
- Brand-, Rauschutzrolltore
- Falttore
- Sektionaltore
- Schnelllauftore
- Karusselltüren
- Rollgitter
- Feststellanlagen
- Drehflügelantriebe
- Fluchtwegsicherungssysteme
- Kraftmessungen
Kundenbeispiel
Christophorus Trägergesellschaft mbH
Prüfung Medizintechnik (Partnergeschäft)
MPG, MPBetreibV, DIN VDE
Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) schreibt sicherheitstechnische Kontrollen (STK) und messtechnische Kontrollen (MTK) vor. Diese Verordnung gilt für Medizinprodukte, die zu gewerblichen und wirtschaftlichen Zwecken eingesetzt werden. Und dies hat auch seinen Grund, denn Medizingeräte unterliegen während ihrer Anwendung unterschiedlichen Einflüssen und Beanspruchungen. Sie hinterlassen Spuren am Produkt, die in der Folge zu einer wesentlichen Gefahr für Patienten und Anwender werden können. Wir unterstützen Sie gemeinsam mit unserem Partner mit qualifizierten Medizintechnikern dabei, für diese Vorgaben Sorge zu tragen.
- Inventarisierung/Aufbau Gerätekataster gem. MPG
- STK – Sicherheitstechnische Kontrollen
- MTK – Messtechnische Kontrollen
- Prüfungen gem. DIN VDE/BetrSichV/MPG/MPBetreibV (DGUV Vorschrift 3, Vorschrift 4)
Kundenbeispiel
Mühlenkreis Kliniken
Prüfung weiterer Betriebs- und Arbeitsmittel
gem. gesetzlichen Anforderungen und den Bedingungen des Unfallversicherungsträgers
Die Leitung eines Unternehmens ist dazu persönlich verpflichtet, geeignete Arbeits- und Betriebsmittel zur Verfügung zu stellen, geeignete Fachkräfte einzusetzen, Gefährdungsbeurteilungen zu veranlassen und die gesetzlichen Prüfungen sicherzustellen, um den Schutz der Unversehrtheit der Beschäftigten, Dritter und Umwelt sicher zu stellen. Konkretisiert wird diese Pflicht in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die die Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit regelt. Unsere Fachkräfte bzw. befähigtes Personal sind für die Prüfung diverser Arbeits- und Betriebsmittel qualifiziert. So unterstützen wir Sie, geeignete Arbeitsmittel bereitzustellen und diese fortlaufend zu prüfen. Hierbei unterstützen wir Sie mit der Prüfung von:
- Leitern und Tritte
- Regalanlagen
- Überladebrücken
- PSAgA
- Hebezeuge
- Drehkreuze
- Schrankanlagen
Kundenbeispiel
Meyer & Meyer Holding GmbH & Co. KG
Koordination von Sachverständigenprüfungen
PrüfVO der jeweiligen Länder (gewerkeübergreifend)
Ganzheitliche Koordination und Durchführung von Sachverständigenprüfungen gem. Landesbauordnung (z. B. PrüfVo NRW) inkl. Mängelverfolgung.
- Prüfung durch VDS-anerkannte Sachverständige (VDS-Klausel 3602)
- Prüfung durch zugelassenen Prüfsachverständigen (gemäß Baurecht)
- Brandmelde- und Alarmanlagen
- Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitsstromversorgungsanlagen
- Starkstromanlagen
- Raumlufttechnische Anlagen
- CO-Warnanlagen
- natürliche und maschinelle Rauchwärmeabzugsanlagen
- Druckbelüftungsanlagen zur Rauchfreihaltung in Rettungswegen sowie
selbsttätige Feuerlöschanlagen
Kundenbeispiel
Klinikum Wolfsburg
Mit SICHERHEIT der RICHTIGE Prüfdienstleister
ambrosia








Sie wollen selber prüfen?
Equipment und Software von ambrosia.
Sollten Sie in Ihrer Unternehmung über Kapazitäten und Kompetenzen für eigenständige Prüftätigkeiten verfügen, so stehen wir Ihnen auch in diesem Fall zur Seite. Mit dem Prüf-Equipment der ambrosia und der passenden Software dazu. Eigens für die speziellen Anforderungen und immer mit dem Blick aus der Praxis für die Praxis. Gerne beraten wir Sie und stellen die Produkte vor. Und wenn Ihr Team steht und die Ausstattung gegeben ist, aber dennoch Unsicherheiten im Prüfwesen bestehen; gar kein Problem. Über die ambrosia academy bieten wir Ihnen gerne entsprechende professionelle Seminare und Schulungen an. Prüfen auf höchstem Niveau. Mit unserer Unterstützung. Gemeinsam. Weiter.
Kundenbeispiel
Klinikum Bielefeld gem. GmbH
Fact Sheet als Download
Prüfservice

Thomas Schade
Vertrieb
ambrosia consulting & services
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F +49 (0) 5734 917 000 99 20
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